Allgemeine Geschäftsbedingungen von FRANK LINDERS GALLERY

1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen FRANK LINDERS GALLERY und dem Käufer/ der Käuferin gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers/der Käuferin werden von FRANK LINDERS GALLERY nicht anerkannt und auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn FRANK LINDERS GALLERY ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten ab 1. August 2024. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss
Alle Angebote auf der Internetseite ww.franklinders.com/shop der FRANK LINDERS GALLERY sind freibleibend.Die vom Käufer bzw. der Käuferin über den Button „In den Warenkorb“ ausgewählten Produkte werden zum Abschluss des Bestellprozesses in einer Bestellübersicht zusammengefasst. Im Rahmen des Bestellprozesses können die gemachten Angaben überprüft und ggf. ergänzt und korrigiert werden. Mit Anklicken desButtons „Jetzt kaufen“ sendet der Käufer/ die Käuferin seine/ ihre Bestelldaten ab und erklärt sich verbindlich gegenüber FRANK LINDERS GALLERY, die in der Bestellung aufgeführten Produkte kaufen zu wollen. NachEingang der Online-Bestellung erhält der Käufer/ die Käuferin auf elektronischem Wege eine Bestell- und Vertragsbestätigung, die zu einem Vertragsabschluss/ Kaufvertrag führt.

3. Widerruf
Für Käufer*Innen, die Verbraucher*innen sind, besteht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung: Käufer*innen können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger/ der Empfängerin bzw. einem von ihm/ ihr benannten Dritten, der nichtBeförderer*in der Sache ist (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung desWiderrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

FRANK LINDERS GALLERY
Ole Hoop 1A
22587 Hamburg

Germany

Email: shop@franklinders.com


FRANK LINDERS GALLERY weist darauf hin, daß für Werke mit einer durch den Käufer/ der Käuferin frei gewählten Präsentation, personifizierte Artikel (individuell ausgeführte Kundenwünsche/ persönliche Widmungen etc.) sowie für individuell angefertigte Fotografie-Abzüge kein Widerrufsrecht besteht, da die erstellten Werke nach Angaben des Käufers/ der Käuferin individuell angefertigt werden (z.B. Spezial oder Sonderanfertigung) oder aufgrund seiner empfindlichen Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist (z.B. ungerahmter und nicht kaschierter Print). Für individuelle Produkte ist ein Recht zum Widerruf nach § 312 g Abs. 2Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer/ die Käuferin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer/ die Käuferin gegenüber FRANK LINDERS GALLERY insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass derKäufer/ die Käuferin die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf trotzdem erfüllen muss. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Käufer/ der Käuferin etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäßeIngebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem der Käufer/die Käuferin die Sache nicht wie sein/ ihr Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was den Wert derSache beeinträchtigt. Käufer*innen haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer/ die Käuferin mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für FRANK LINDERS GALLERY mit derenEmpfang. FRANK LINDERS GALLERY verwendet für diese Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, welches der Käufer/ die Käuferin bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Es sei denn, mit dem Käufer/ derKäuferin wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer/ der Käuferin wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. FRANK LINDERS GALLERY kann die Rückzahlung verweigern, bis FRANK LINDERS GALLERY die Sache wieder zurückerhalten hat oder der Käufer/ die Käuferin den Nachweiserbracht hat, dass die Sache von ihm/ ihr zurückgesandt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

4. Kaufpreis, Versandkosten
Der Kaufpreis, der auf der Internetseite www.franklinders.com/shop von FRANK LINDERS GALLERY für das bestellte Produkt ausgewiesen wird, schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Verpackungs- und Versandkosten sind in diesem Preis nicht enthalten und vom Käufer/ von der Käuferin zusätzlich zu zahlen. DieHöhe der Verpackungs- und Versandkosten ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Kostentabelle, die auf den Internetseiten von FRANK LINDERS GALLERY abrufbar ist. Verpackungs- und Versandkosten, die für Spezialanfertigungen auf Basis individueller Kundenwünsche entstehen, werden im Einzelfallberechnet und dem Käufer/ der Käuferin vor dem Zustandekommen des Kaufvertrags schriftlich mitgeteilt.

5. Zahlung, Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt, Rücksendekosten

5.1. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises (Vorkasse). Die Rechnung erhält derKäufer/ die Käuferin entweder mit der schriftlichen Vertragsbestätigung oder zusammen mit der Lieferung.

5.2. Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht FRANK LINDERS GALLERY die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins im Einzelfall schriftlich zusagt.

5.3. Die Lieferung erfolgt an die Adresse des Käufers/ der Käuferin bzw. an die vom Käufer/ von der Käuferin genannte Lieferadresse. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf denKäufer/ der Käuferin über, sobald FRANK LINDERS GALLERY das bestellte Produkt an das mit dem Transportbeauftragte Unternehmen übergeben hat.

5.4. Bestellte Produkte verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen, die FRANK LINDERS GALLERY aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Käufer/ der Käuferin zustehen, im Eigentum von FRANK LINDERS GALLERY. Über Produkte, an denen ein solcher Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer/ die Käuferin nicht verfügen.

5.5. Käufer*innen, die Verbraucher*innen sind und von ihrem Widerrufsrecht gemäß Ziffer 3 Gebrauch machen, haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. FRANK LINDERS GALLERY empfiehlt ausdrücklich einen versicherten Rückversand mit Trackingnummer des vom Käufer/ der Käuferin mit dem Transport beauftragtenUnternehmens.

6. Gewährleistung

6.1. Weil Farben/ Kontraste/ Helligkeiten auf jedem Bildschirm unterschiedlich dargestellt werden, sind Abweichungen zwischen der Bildwiedergabe im Internet und der gelieferten photographischen Reproduktion unvermeidlich.Für solche Abweichungen übernimmt FRANK LINDERS GALLERY keine Gewährleistung. Die Gewährleistung ist außerdem für Schäden ausgeschlossen, die nach der Lieferung des bestellten Produkts durch eine unsachgemäße Behandlung oder mangelnde Pflege, durch Umwelteinflüsse oder durch natürlichen Verschleißentstehen.

6.2. Angaben zur Beschaffenheit eines Produkts sind nur verbindlich, wenn sie von FRANK LINDERS GALLERY bei Abschluss des Kaufvertrages schriftlich bestätigt werden.

6.3. Ist der Käufer/ die Käuferin ein Unternehmen nach § 14 BGB, setzen evtl. Mängelansprüche voraus, dassder Käufer/ die Käuferin seinen/ ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist FRANK LINDERS GALLERY hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer/ die Käuferin offensichtliche Mängel (einschließlichFalsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Wird die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige versäumt, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

6.3.1. Ist der bestellte Artikel mangelhaft, leistet FRANK LINDERS GALLERY Nacherfüllung durch Lieferung eines mangelfreien Artikels. In diesem Fall muss der bemängelte Artikel vor der Nachlieferung an FRANK LINDERS GALLERY geliefert werden. Die Kosten dieses Rückversands sind vom Käufer/ von der Käuferin zu tragen.Eine mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Ist FRANK LINDERS GALLERY zur Lieferung eines mangelfreienArtikels nicht in der Lage oder schlägt die Nachlieferung auch beim zweiten Mal fehl, kann der Käufer/ die Käuferin den Kaufpreis angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

6.3.2. Gewährleistungsansprüche des Käufers / der Käuferin gegen die Galerie verjähren gemäß gesetzlicher Regelungen.

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Die FRANK LINDERS GALLERY haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt sich die Haftung von FRANK LINDERS GALLERY auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren und unmittelbaren Schadens.

7.2. Von den Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 7.1 ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die FRANK LINDERS GALLERY auch bei leichter Fahrlässigkeit in vollem Umfang haftet.

7.3. Schadensersatzansprüche des Käufers/ der Käuferin, die sich aus einer Pflichtverletzung von FRANK LINDERS GALLERY oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren gemäß gesetzlicher Regelungen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von FRANK LINDERS GALLERY oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.4. Photographien und somit die von FRANK LINDERS GALLERY angebotenen Produkte reagieren auf Umwelteinflüsse stets sensibel. Anmutung, Farben, Helligkeiten, Oberflächen und Form können sich dynamisch verändern.Daher sollten die Produkte/ Photographien weder ganz noch in Teilen direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Des Weiteren sollten die Produkte/ Photographien nicht unmittelbar über Wärme undHitze produzierenden Gegenständen hängen und nicht einer dem Niveau normaler Wohnräume übersteigenden Luftfeuchtigkeit ausgesetzt werden. Photographien und andere entsprechende Kunstwerke, die für Innenräume erschaffen wurden, sind demnach für den Außenraum aber auch für Kellerräume, Bäder und beispielsweiseKüchen nicht geeignet. Ebenso sind Photographien sehr kratz- und fleckempfindlich und sollten daher nur mit Handschuhen oder einem vergleichbaren Schutz angefasst werden.

8. Eigentumserwerb, Ausschluss von Nutzungsrechten

8.1. Das Eigentum an dem bestellten Produkt geht mit der Lieferung auf den Käufer/ der Käuferin über, sofern nicht Ziffer 5.4 einem Eigentumserwerb entgegensteht. Der Käufer erwirbt an der photographischen Reproduktion lediglich das Eigentumsrecht, aber keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Der Käufer darf die Reproduktion deshalb weder vervielfältigen noch verbreiten. Auch die Ausstellung und öffentliche Zugänglichmachung der Reproduktion ist nicht gestattet.

8.2. Der Käufer/ die Käuferin darf den Artikel weiterverkaufen. Im Falle eines solchen Weiterverkaufs muss der Käufer/die Käuferin FRANK LINDERS GALLERY über den Verbleib des Artikels schriftlich informieren.

9. Datenschutzerklärung
FRANK LINDERS GALLERY erhebt und verwendet die persönlichen Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten werden gespeichert und nur in dem zur Vertragsabwicklung erforderlichen Umfang an Dritte (z.B. Transportunternehmen) weitergegeben.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen FRANK LINDERS GALLERY und dem Käufer/ der Käuferin unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2 Für den Fall, dass es sich bei dem Käufer/ der Käuferin um einen Kaufmann/ einer Kauffrau, eine juristischePerson des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird der Sitz von FRANK LINDERS GALLERY als Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Käufer/ die Käuferin keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichenAufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt.

10.3 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art 14 Abs. 1 ODR-Verordnung und §§ 36 f. VSBG:Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FRANK LINDERS GALLERY unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.


Allgemeine Geschäftsbedingungen von FRANK LINDERS PHOTOGRAPHY

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Geltungsbereich
Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt) und die Erteilung vonLizenzen an bereits bestehenden Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehenderGeschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge,sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Diese AGB gelten ab 1. August 2024. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

1.2 Fremde AGB
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werdennicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wennder Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Produktionsaufträge
Produktionsaufträge beinhalten die Anfertigung von Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des Auftraggebers.

2.1 KostenvoranschlagKostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen,wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwartenist.

2.2 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertragmit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen imNamen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.3 Briefing
Das Briefing des Auftraggebers bildet die Grundlage für die vom Fotografen zu erstellenden Aufnahmen undKalkulationen. Das Briefing hat der Auftraggeber vollständig, abschließend und schriftlich (z. B. als schriftlichesProtokoll einer Besprechung, per E-Mail etc.) an den Fotografen zu erteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeberdem Fotografen kein schriftliches Briefing erteilt, bilden das Pre-Production-Meeting (PPM), der bisherigeE-Mail-Verkehr zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sowie die vom Fotografen angefertigtenGedächtnisprotokolle zum PPM und Telefonnotizen die Grundlage für die Anfertigung der Aufnahmen.

2.4 Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für den Fotografen künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedochdie verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers aus Briefing, PPM und/oder mündlichen bzw. telefonischenAnweisungen zu beachten sind. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübtenkünstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche .nderungswünsche desAuftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

2.5 Mängelrügen
Ist der Auftraggeber selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend,hat dieser die Aufnahmen noch am Set zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografenunverzüglich zu rügen, damit der Fotograf den Mangel beseitigen und neue Aufnahmen erstellen kann. Unterbleibtdie M.ngelrüge, gelten die Aufnahmen als genehmigt und abgenommen. Ist weder der Auftraggebernoch ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, wird der Fotograf die Aufnahmennach deren Erstellung an den Auftraggeber senden. Dieser hat die übermittelten Aufnahmen unverzüglichauf eventuelle Mängel hin zu untersuchen. Sind die Aufnahmen nach Ansicht des Auftraggebers mangelhaft,hat der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 14. Tag nach Eingangder Aufnahmen gegenüber dem Fotografen schriftlich anzuzeigen und mindestens einen Mangel zubenennen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die Abnahme verweigern. Nach Ablauf dieser Frist gelten dieAufnahmen als vom Auftraggeber abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

2.6 Erreichbarkeit
Falls der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen selbst nicht anwesendist, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zumindest telefonischund per elektronischer Kommunikationsmedien (z. B. E-Mail, SMS etc.) für den Fotografen für kurzfristigeAbstimmungen und Entscheidungen ständig erreichbar ist.

2.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Soweit der Auftraggeber für die Produktion der Aufnahmen notwendige Informationen, Gegenstände (z. B.Produkte, Waren etc.), Freigaben etc. zu liefern hat oder sonstige für die Produktion der Aufnahmen relevanteAufgaben selbst übernimmt (z. B. Buchung von Fotomodellen, Locations oder Catering etc.), hat der Auftraggebersicherzustellen, dass die Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zu Locations, die Anreise von Fotomodellenetc. rechtzeitig erfolgt, sodass die Produktion der Aufnahmen pünktlich zum vereinbarten Termin beginnenkann. Sobald dem Auftraggeber bekannt ist, dass eine rechtzeitige Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zurLocation, die Anreise von Fotomodellen etc. nicht möglich ist, hat er dies dem Fotografen unverzüglich anzuzeigen.Hat dies eine Verzögerung der Aufnahmeproduktion zur Folge, und liegt die Ursache dieser Verzögerungin der Sphäre des Auftraggebers, hat der Auftraggeber die durch die Verzögerung entstandenen Kosten(z. B. zusätzlich notwendig gewordene Hotelübernachtungen, Location-Tage, Buchungen von Fotomodellen,Stylisten, Visagisten, Assistenten, Umbuchungen etc.) zu tragen.

2.8 Einholung von Releases
Soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstigeRechte Dritter bestehen, verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber gem. dem Kunsturhebergesetz (KUG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie ggf. weiterer gesetzlicher Bestimmungen einzuholen. In diesem Fall hat derAuftraggeber den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oderObjekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, daß dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

2.9 Gelieferte Gegenstände
Mit den vom Auftraggeber für die Produktion gelieferten Gegenständen darf der Fotograf wie folgt verfahren:Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Gegenständen um verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel),werden diese vom Fotografen nach Beendigung der Produktion entsorgt. Handelt es sich bei den vomAuftraggeber gelieferten Gegenständen um nicht verderbliche Gegenstände (z. B. Kleidung etc.) werden diese nach Beendigung der Produktion an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt.

2.10 BildauswahlDer Fotograf wählt die Aufnahmen aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Aufnahmen eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

3 Kündigung/Produktionshonorar/Nebenkosten/Rechnungsstellung

3.1 KündigungBeide Parteien können den Auftrag gemäß der gesetzlichen Vorschriften kündigen.

3.2 Zeitüberschreitung
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbartenStunden- oder Tagessatz.

3.3 Zusatzleistungen und zusätzliche Arbeiten
Zusatzleistungen und über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten, insbesondere dieAnfertigung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand gesondert zu vergüten.

3.4 Nebenkosten
Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. für digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle,Visagisten, Stylisten, Reisen etc.).

3.5 Fälligkeit des Honorars / Kostenvorschuss
Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung einesAuftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachtenArbeitsaufwand verlangen. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Fotografen angefallen sind.Darüber hinaus ist der Fotograf berechtigt, Kostenvorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.

3.6 Übergang der Nutzungsrechte
Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

3.7 Elektronische RechnungsstellungDer Fotograf ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Auftraggeber zuzusenden(§ 14 UStG). Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Rechnungszusendung zu.

4 Archivmaterial
Archivmaterial sind Aufnahmen, die sich im Archiv des Fotografen befinden und an denen der Fotograf demAuftraggeber Nutzungslizenzen in jeweils individuell vereinbartem Umfang einräumt.

4.1 AnsichtsmaterialAufnahmen, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden nur zur Sichtung undAuswahl zur Verfügung gestellt. Mit der Überlassung der Aufnahmen zur Sichtung und Auswahl werden keineNutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.Die Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layout-Zwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

4.2 Lizenzhonorar
Für die Einräumung von Nutzungsrechten an den Aufnahmen aus dem Archiv des Fotografen ist die vertraglich vereinbarte Nutzungslizenzgebühr zu zahlen. Sofern eine Nutzungslizenzgebühr nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, bestimmt sich die vom Auftraggeber zu zahlende Nutzungslizenzgebühr nach den jeweils aktuellen Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

5 Nutzungsrechte

5.1 Individuelle Nutzungsrechteeinräumung / Eigenwerbung
Der Auftraggeber erwirbt an den Aufnahmen nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang.Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen.

5.2 Keine Weiterübertragung an Dritte
Die Übertragung und / oder Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch wenn es sich dabei um mit dem Konzern verbundene Unternehmen, Tochterunternehmen, Vertriebspartner des Auftraggebers oder andere Redaktionen eines Verlags handelt, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Fotograf ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.

5.3 Keine Bearbeitung
Eine Nutzung der Aufnahmen ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung(z. B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe(z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels digitalerRetusche.

5.4 Urheberbenennung
Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

5.5 Künstliche Intelligenz (KI)
Die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke des Fotografen und Autors Frank Linders für KI-Systeme ist grundsätzlich untersagt. Dies schließt sämtliche Verfahren wie beispielsweise das Training von KI-Modellen ausdrücklich ein. Wenn im Einzelfall eine Nutzung für KI-Systeme erwünscht sein sollte, bedarf dies immer der schriftlichen Zustimmung des Fotografen und Autors.

6 Bilddaten / digitale Bildverarbeitung

6.1 Datenüberlassung/Datenformat
Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten Aufnahmen sowie die dazugehörigen Daten, Dateien und Datenträger (Aufnahmematerial) nach Fertigstellung des Auftrags. Das Datenformat bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Fotograf ein geeignetes Datenformat bestimmen und einen geeigneten Datenträger auswählen. Der Fotograf ist nicht zur Archivierung der vertragsgegenständlichen Aufnahmen auf eigenen Datenträgern verpflichtet und übernimmt keine Gewähr für dasBereithalten des Aufnahmematerials, nachdem das Aufnahmematerial an den Auftraggeber übergeben wurde.

6.2 Digitale Weitergabe
Die Weitergabe von digitalen Aufnahmen im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.3 Archivierung
Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalenArchiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.

6.4 Bilddaten
Die in den Dateien der Aufnahmen enthaltenen EXIF-, IPTC- und/oder XMP-Daten dürfen vom Auftraggeber weder verändert noch entfernt werden. Der Auftraggeber hat durch geeignete technische Mittel sicherzustellen, daß diese Daten bei jeder Datenübermittlung, bei jeder Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei jeder Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleiben.

7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Haftungsumfang
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter
Schließt der Fotograf aufgrund einer entsprechenden Vollmacht im Namen und für Rechnung des Auftraggeberseinen Vertrag mit Dritten ab, so haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragtenPersonen und Unternehmen.

7.3 Haftungsausschluss für Nutzung der Aufnahmen
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

7.4 VerjährungAnsprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seinerErfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.5 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechteverletzung
Bei unberechtigter Nutzung, unerlaubter Nutzungsrechteüberschreitung, unberechtigter Veränderung oder Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes an Dritte durch den Auftraggeber ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehendenSchadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.6 Vertragsstrafe bei fehlender/mangelhafter UrheberbenennungUnterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziff. 5.4), oder wird der Name desFotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziff. 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

8 Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Umsatzsteuer und dieKünstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichenHöhe hinzu.

9 Statut und GerichtsstandEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinenGerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nachVertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.